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Grundsätzlich sind während des Studiums mehrere Gastaufenthalte möglich. Es gibt allerdings Einschränkungen:
Die allgemeine Studienordnung schreibt vor, dass im Bachelor mindestens 60 ECTS des Major-Studienprogramms, im Master mindestens 45 ECTS Credits des Major-Studienprogramms an der UZH absolviert werden müssen.
Wird der Aufenthalt über das Swiss European Mobility Programme (SEMP) organisiert, sind pro Studienstufe (Ba, Ma, Doc) maximal 12 Monate förderfähig. Das heisst, Sie können mehrere Mobilitätsphasen von insgesamt bis zu 12 Monaten machen. Zum Beispiel wäre es möglich, während des Bachelors zwei ganze Austauschsemester (aufeinanderfolgend oder nicht) à je fünf Monaten zu machen, zusätzlich können kürzere Aufenthalte kommen, z. B. für ein Praktikum oder eine Summer School.
Ja, die gibt es: Es gibt ein laufend wachsendes Angebot an Summer / Winter Schools, die besucht werden können. Damit Sie allerdings in den Genuss eines Stipendiums kommen, muss ein Austausch zu Studienzwecken mindestens zwei und darf pro Studienstufe höchstens 12 Monate dauern.
Grundsätzlich ja. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird die Bewerbung für eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft. Bewerben Sie sich für einen gesamtuniversitär freigegeben Platz, empfiehlt es sich, in einer weiteren Priorität einem Platz anzugeben, der über das Fach vergeben wird. Bitte kontaktieren Sie auf jeden Fall die Mobilitätskoordination vor der Bewerbung.
Es müssen keine weiteren fachspezifischen Unterlagen eingereicht werden.
Auf Mobility Online kann nur ein Motivationsschreiben hochgeladen werden. Sie können darin jedoch jeder Bewerbung einen Abschnitt widmen.
Auf Mobility Online muss zwingend ein Sprachzertifikat eingereicht werden, um die Bewerbung abschliessen zu können. Für deutschsprachige Universitäten können Sie jedoch einfach ein leeres pdf hochladen.
Ja, sofern das Fach an der Gastuniversität angeboten wird, ist eine Anrechnung möglich. Ob die Leistung anerkannt wird, entscheidet die Mobilitätskoordination des Nebenfaches.
Nein, es müssen keine weiteren fachspezifischen Unterlagen eingereicht werden.
Für Plätze, die gesamtuniversitär vergeben werden, ist die Abteilung Global Student Experience (GSE) zuständig.
Für Plätze, die über einen Fachvertrag direkt von der Abteilung Populäre Kulturen verwaltet werden, gelten folgende Vergabekriterien: