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ISEK - Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft Populäre Kulturen

FAQ Mobilität

Darf ich mehrere Male im Rahmen studentischer Mobilität an einer anderen Uni studieren?

Grundsätzlich sind während des Studiums mehrere Gastaufenthalte möglich. Es gibt allerdings Einschränkungen:

Die allgemeine Studienordnung schreibt vor, dass im Bachelor mindestens 60 ECTS des Major-Studienprogramms, im Master mindestens 45 ECTS Credits des Major-Studienprogramms an der UZH absolviert werden müssen.

Wird der Aufenthalt über das Swiss European Mobility Programme (SEMP) organisiert, sind pro Studienstufe (Ba, Ma, Doc) maximal 12 Monate förderfähig. Das heisst, Sie können mehrere Mobilitätsphasen von insgesamt bis zu 12 Monaten machen. Zum Beispiel wäre es möglich, während des Bachelors zwei ganze Austauschsemester (aufeinanderfolgend oder nicht) à je fünf Monaten zu machen, zusätzlich können kürzere Aufenthalte kommen, z. B. für ein Praktikum oder eine Summer School.

Gibt es auch kürzere Formate als den Semesteraustausch?

Ja, die gibt es: Es gibt ein laufend wachsendes Angebot an Summer / Winter Schools, die besucht werden können. Damit Sie allerdings in den Genuss eines Stipendiums kommen, muss ein Austausch zu Studienzwecken mindestens zwei und darf pro Studienstufe höchstens 12 Monate dauern.

Habe ich bessere Chancen auf einen Studienplatz, wenn ich mich für mehrere Gastuniversitäten bewerbe?

Grundsätzlich ja. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird die Bewerbung für eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft. Bewerben Sie sich für einen gesamtuniversitär freigegeben Platz, empfiehlt es sich, in einer weiteren Priorität einem Platz anzugeben, der über das Fach vergeben wird. Bitte kontaktieren Sie auf jeden Fall die Mobilitätskoordination vor der Bewerbung.

Welche Unterlagen muss ich einer Bewerbung beigeben?

  • Motivationsschreiben: Das Motivationsschreiben soll mindestens 1-A4- und höchstens 2-A4-Seiten umfassen. Das Schreiben kann auf Deutsch verfasst sein.
  • Sprachnachweis: Als Nachweis dient ein offizielles Dokument, das Ihre Sprachkenntnisse bescheinigt. Liegt kein solches vor, kann der Nachweis auch aus einer Erklärung (pdf-Format) bestehen, in der Sie darlegen, wie Sie planen, die von der Gastuniversität geforderten Sprachkenntnisse bis vor Beginn des Austauschs zu erreichen.
    Studierende mit deutscher Muttersprache, die sich um einen Austauschplatz an einer Partneruniversität im deutschsprachigen Raum bewerben, müssen keinen Sprachnachweis einreichen. Es genügt in diesem Fall, auf MobilityOnline ein leeres pdf hochzuladen.
  • Aktueller Leistungsausweis
  • Passfoto (max. 500x500 Pixel)
  • Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses
  • Immatrikulationsnachweis (z.B. Kopie der validierten Legi)

Es müssen keine weiteren fachspezifischen Unterlagen eingereicht werden.

Ich möchte mich für mehrere Gastuniversitäten bewerben. Muss ich für jede ein Motivationsschreiben einreichen?

Auf Mobility Online kann nur ein Motivationsschreiben hochgeladen werden. Sie können darin jedoch jeder Bewerbung einen Abschnitt widmen.

Ich bewerbe mich für eine deutschsprachige Gastuniversität. Muss ich der Bewerbung auch ein Sprachzertifikat beifügen?

Auf Mobility Online muss zwingend ein Sprachzertifikat eingereicht werden, um die Bewerbung abschliessen zu können. Für deutschsprachige Universitäten können Sie jedoch einfach ein leeres pdf hochladen.

Kann ich mir Leistungen für das Haupt- und das Nebenfach anrechnen lassen?

Ja, sofern das Fach an der Gastuniversität angeboten wird, ist eine Anrechnung möglich. Ob die Leistung anerkannt wird, entscheidet die Mobilitätskoordination des Nebenfaches.

Muss ich für eine Bewerbung für eine Partneruniversität der Populären Kulturen (Fachvertrag) weitere, zusätzliche Unterlagen einreichen?

Nein, es müssen keine weiteren fachspezifischen Unterlagen eingereicht werden.

Nach welchen Kriterien wird ein Studienplatz an einer Gastuniversität vergeben?

Für Plätze, die gesamtuniversitär vergeben werden, ist die Abteilung Global Student Experience (GSE) zuständig.  

Für Plätze, die über einen Fachvertrag direkt von der Abteilung Populäre Kulturen verwaltet werden, gelten folgende Vergabekriterien:  

  1. Die Bewerbung muss von uns unterstützt werden.
  2. Studierende im Major werden bevorzugt.
  3. Erstbewerbungen haben Vorrang vor Bewerbungen von Studierenden, die bereits Auslandaufenthalte absolviert haben.
  4. Bei Gleichstand wird nach Eingang der Bewerbung priorisiert.

Weiterführende Informationen

Mobilitäsberatung Populäre Kulturen