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In folgenden Modulen des Bachelorstudiums Ethnologie werden schriftliche Prüfungen durchgeführt:
Zu den Prüfungen (ausser Fachgeschichte) werden Wiederholungsprüfungen angeboten. Zur Prüfung der Fachgeschichte wird eine Nachholprüfung angeboten.
Wenn Sie an einer Prüfung verhindert sind/waren und vermeiden möchten, dass dies als Fehlversuch zählt, müssen Sie sich umgehend bei den Dozierenden / der Prüfungsaufsicht melden und fristgerecht den Nachweis einer Teilnahmeverhinderung vorweisen, sowie spätestens 5 Arbeitstage nach dem Prüfungstermin über die App "Meine Anträge und Rechnungen" im Studierendenportal ein Abmeldegesuch einreichen. Dieses muss Bestätigungen wie z.B. ein Arztzeugnis oder einen Nachweis einer Prüfungsüberschneidung (PDF, 147 KB) enthalten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen des Studiendekanats unter "Abmeldung von Leistungsnachweisen" auf der Seite Leistungsnachweise.
Wenn Sie eine reguläre Prüfung nicht bestehen oder sich wegen Krankheit oder Prüfungsüberschneidung von einer regulären Prüfung abmelden, können Sie entweder die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester schreiben oder das Modul wiederholen. Ab HS22 werden Sie nicht mehr automatisch zur Wiederholungsprüfung im gleichen Semester angemeldet, sondern müssen sich selbst dafür anmelden.
Wenn Sie eine Wiederholungsprüfung ohne Abmeldung nicht schreiben, gilt das als Fehlversuch. Zwei Fehlversuche in einem Pflichtmodul der Ethnologie führen zu einer Fachsperre im Major und Minor Ethnologie.
Wenn Sie sich im Modul "Fachgeschichte" wegen Krankheit oder Prüfungsüberschneidung (PDF, 147 KB) von der regulären Prüfung abmelden, werden Sie damit automatisch zur Nachholprüfung angemeldet. Falls Sie die Nachholprüfung ebenfalls nicht schreiben können, melden Sie sich auch davon bitte mit einem Nachweis der Verhinderung (Arztzeugnis o.ä.) über die App "Meine Anträge und Rechnungen" im Studierendenportal ab. Ansonsten erhalten Sie trotz Abmeldung von der regulären Prüfung einen Fehlversuch.