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ISEK - Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft Populäre Kulturen

FAQ Master

Ich möchte gerne einen Einblick in das Studium Empirische Kulturwissenschaft erhalten. Gibt es Vorlesungen, die ich besuchen dürfte, obwohl ich noch nicht eingeschrieben bin?

Ja, das ist möglich! Alle Vorlesungen können ohne Voranmeldung besucht werden. Bei anderen Master-Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Master-Studienberatung auf à pk-master@isek.uzh.ch

Es gibt während des Semesters auch viele Veranstaltungen wie Vorträge und Podiumsdiskussionen, an denen interessierte Personen teilnehmen können. Der Newsletter für Studierende der Populären Kulturen informiert während der Vorlesungszeit wöchentlich über alle Veranstaltungen und Publikationen des Fachs.

Wer kann zum Master Empirische Kulturwissenschaft zugelassen werden?

Der Master Empirische Kulturwissenschaft ist konsekutiv, d.h. er baut auf dem Bachelor-Studienprogramm Populäre Kulturen auf.  Eine Zulassung ohne Auflagen ist mit einem Bachelorstudium Populäre Kulturen, bzw. vergleichbaren Studienprogrammen an anderen Universitäten (Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft etc.) mit mindestens 60 ECTS Credits möglich. Bachelor-Absolvent:innen anderer Studienrichtungen können mit Auflagen zugelassen werden.

Es gibt Studienangebot im Master, das diverse Überschneidungen zur Empirischen Kulturwissenschaft hat (Kulturanalyse, Methods-Data-Society etc.). Worin unterscheiden sich diese Studienprogramme?

Man kann bei der Unterscheidung sowohl auf inhaltliche wie auch strukturelle Faktoren achten. Empirische Kulturwissenschaft ist ein disziplinärer, konsekutiver, also auf einem Bachelor-Studienprogramm aufbauenden Master, der auf eine praxisorientierte, fachliche Spezialisierung abzielt. Fächer wie die Kulturanalyse sind nicht-konsekutive, interdisziplinäre Fachzusammenschlüsse, die tendenziell eher eine theoretische und methodische Breite abbilden. Die Empirische Kulturwissenschaft ist bei einigen Studienprogrammen (z.Bsp. Kulturanalyse, Methods-Data-Society und Sozialwissenschaften) in Lehrveranstaltungen beteiligt, also bestehen dort de facto Überschneidungen.

Kann ich Teilzeit studieren bzw. muss ich in der Regelzeit von 4 Semestern abschliessen?

Eine individuelle Gestaltung des Studiums ist immer möglich. Der Master Empirische Kulturwissenschaft ist grundsätzlich sehr flexibel aufgebaut und kann ohne Weiteres Teilzeit studiert werden. Eine mögliche, durch ein Teilzeitstudium entstehende Überschreitung der Regelzeit von 4 Semestern stellt vonseiten der Universität kein Problem dar. Tipps, wie Sie Ihr Teilzeitstudium gestalten können, finden Sie auf der Seite  «Teilzeitstudium» der Zentralen Studienberatung.

Der Master Empirische Kulturwissenschaft enthält nur drei Pflichtmodule (Aktuelle Fachdebatten, Masterarbeit, Masterkolloquium), welche zwingend belegt werden müssen. Alle weiteren Module sind frei wählbar, wobei die übergreifenden Bestehensvoraussetzungen zu erfüllen sind: Es müssen mind. 12 ECTS-Punkte aus den Modulgruppen «Kulturwissenschaft des Alltags» und «Kulturwissenschaft Populärer Literaturen und Medien» erworben werden. Beachten Sie zudem: Das zweisemestrige Wahlpflichtmodul «Studienprojekt: forschen und vermitteln» wird jeweils nur im HS angeboten und ist daher als einziges mit etwas mehr Vorlauf zu planen.

Wie funktionieren Immatrikulation und Anmeldung?

Sämtliche Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf der Homepage der Studierendenadministration der Universität Zürich.

Kann ich das Studium der Empirischen Kulturwissenschaft im Frühjahrssemester aufnehmen?

Gemäss dem Mustercurriculum (Major 90 / Minor 30 ) beginnen insbesondere Major-Studierende ihr Studium im Herbstsemester. Ein Beginn im Frühjahrssemester ist aber ebenso problemlos möglich und hat auch keinen nachteiligen Einfluss auf die Anzahl der zu erwerbenden ECTS-Punkte.

Was muss ich beim Buchen von Modulen beachten? Wo finde ich Informationen zur Modulbuchung?

Die Modul-Buchung fällt technisch und administrativ nicht in den Verantwortungsbereich der einzelnen Institute, sondern in denjenigen der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Weitere Infos finden sich auf der entsprechenden Seite der Student Services der Philosophischen Fakultät.

Ich möchte mein Hauptfach zum Nebenfach machen (oder umgekehrt). Ist das möglich?

Das ist prinzipiell immer möglich, auch im Verlauf des Studiums. Beim Übertritt vom Bachelor in den Master gilt ebenfalls: Wenn Sie Populäre Kulturen oder ein vergleichbares Studienprogramm an einer anderen Universität (Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft etc.) im Bachelor im Nebenfach studiert haben, ist das Studium der Empirischen Kulturwissenschaft im Hauptfach im Master ohne Auflagen möglich. Weitere Hinweise zum Thema Studiengangs- und Studienprogrammwechsel finden Sie unter folgendem Link.

Woher weiss ich, welche Leistungsnachweise ich in den Veranstaltungen erbringen muss?

Im Vorlesungsverzeichnis sind die Leistungsnachweise jeweils in der Modulübersicht angegeben.
Einen grundsätzlichen Überblick über alle unterschiedlichen Leistungsnachweise finden Sie auf unserer Webseite bei den Merkblättern zum Studium.

 
 

 

 

Was ist, wenn ich einen Leistungsnachweis nicht bestehe?

Wahlmodule können nicht wiederholt werden und entsprechend ist die abschliessende Bewertung endgültig. Wahlpflicht- und Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Bei Pflichtmodulen ist zu beachten, dass bei zweimaligem Nichtbestehen eine Fachsperre verhängt wird, d.h. das Studium der Populären Kulturen kann nicht fortgesetzt werden. Module, die mit einer ungenügenden Note oder mit «nicht bestanden» bewertet worden sind, erscheinen aber nicht in Ihren Abschlussdokumenten.

Weitere Informationen finden Sie in der «Wegleitung fürs Studium», Kapitel 3.4: «Leistungsnachweise» und Kapitel 6.3. «Abschlussdokumente».

Kann ich zweisemestrige Lehrveranstaltungen auch in einem Semester abschliessen?

Es gibt im Master-Studienprogramm Empirische Kulturwissenschaft drei Modulformen, die zweisemestrig angelegt sind: das thematische Seminar, das Studienprojekt und die Masterarbeit.

Bei thematischen Seminaren wird in der Regel im zweiten Semester nur noch der Leistungsnachweis geschrieben. Hier wäre unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit den Dozierenden der Abschluss nach einem Semester möglich. Eine Anrechnung nach dem ersten Semester setzt voraus, dass der Leistungsnachweis im ersten Semester absolviert und bewertet wird. Eine solche Ausnahme wird nur bei Mobilitätsaufenthalten (Auslandssemestern) und beim Abschluss bewilligt.

Das Studienprojekt hat jedoch auch im zweiten Semester Präsenzveranstaltungen und kann daher nicht in einem Semester abgeschlossen werden.

Für das Verfassen der Masterarbeit stehen maximal zwei Semester zur Verfügung. Sie kann jedoch bereits nach einem Semester eingereicht werden. Beachten Sie bitte die fakultätsweit verbindlich vorgegebenen Abgabefristen: Der 1. Dezember im Herbst- bzw. der 1. Juni im Frühjahrssemester. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt das Modul als «nicht bestanden» (Fehlversuch).

In welcher Sprache sind die Seminartexte üblicherweise verfasst?

Die wissenschaftliche Lektüre in den einzelnen Veranstaltungen besteht üblicherweise mehrheitlich aus deutschsprachigen und englischsprachigen Texten. Abhängig von Dozent:in und Thema können in einzelnen Veranstaltungen englischsprachige Texte grosses Gewicht haben, französischsprachige Texte hingegen sind eher eine Ausnahme. Die Unterrichtssprache ist – wenn nicht anders deklariert – deutsch.

Soll ich während des Studiums Praktika absolvieren und kann ich mir dafür ECTS Credits anrechnen lassen?

Erfahrungsgemäss erhöhen thematisch passende Praktika während des Studiums die Anstellungschancen nach dem Studienabschluss erheblich. Master-Studierende im Major-Studiengang (gilt nicht für Nebenfachstudierende!) können sowohl in externen wie universitären Praktika ECTS-Punkte erwerben, die sie in beschränktem Umfang an ihren Abschluss anrechnen können. Weitere Infos zu den Praktika finden Sie hier (vgl. S. 24–26 im Dokument).

Vom ISEK – Populäre Kulturen angebotene Praktika werden immer über den Studierenden-Newsletter ausgeschrieben, der unter folgendem Link abonniert werden kann. Mehr Informationen zu internen Praktika finden Sie hier auf der Seite Studentische Arbeitsstellen

Kann ich im Minor-Studienprogramm Empirische Kulturwissenschaft 30 ein Praktikum anrechnen lassen?

Nein, das ist gemäss Studienordnung leider ausgeschlossen: Nebenfach-Studierende können keine Praktika an ihr Studium in Empirische Kulturwissenschaft anrechnen lassen.

Ich kann wegen unvorhersehbarer Umstände ein Modul nicht abschliessen und möchte mich vom Leistungsnachweis abmelden. Die Stornierungsfrist ist aber schon verstrichen. Was kann ich tun?

Können Sie wegen Krankheit oder Unfall einen Leistungsnachweis nicht absolvieren, müssen Sie dies den zuständigen Dozierenden umgehend mitteilen. Sie müssen sich selbstständig vom Leistungsnachweis abmelden. Dies können Sie mittels Antrag im Studierendenportal unter «Meine Anträge und Rechnungen» tun. Genauere Informationen zur Abmeldung von Leistungsnachweisen finden Sie unter folgendem Link.

Ich habe eine Beeinträchtigung/chronische Krankheit, die sich auf meine Leistungen im Studium auswirkt und möchte daher einen Nachteilsausgleich beantragen. Wie geht das?

Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie unter folgendem Link.

Wie setzt sich die Note im Master-Diplom zusammen?

In der Rahmenverordnung der Philosophischen Fakultät (vom 27. August 2018) heisst es in § 51: «Der Studienabschluss wird mit einer gewichteten Gesamtnote bewertet. Die benoteten Module fliessen mit dem Gewicht ihrer ECTS Credits in das jeweilige Studienprogramm ein, die Studienprogrammnoten mit dem Gewicht der fixen Studienprogrammgrössen in die gewichtete Gesamtnote. Sowohl die Studienprogrammnoten als auch die gewichtete Gesamtnote werden mit ungerundeten Ausgangswerten berechnet.»

In anderen Worten:

  • Nur benotete Module fliessen in die Studienprogrammnoten und die Gesamtnote ein.
  • Noten werden um so mehr gewichtet, je mehr ECTS Credits das benotete Modul umfasst.
  • Analog zu dieser Gewichtung auf Ebene des Studienprogramms hat die Major-Studienprogrammnote (zum Beispiel Empirische Kulturwissenschaft 90) mehr Gewicht als die Minor-Studienprogrammnote (zum Beispiel Filmwissenschaft 30) bei der Gesamtnote im Abschlusszeugnis.

Ausserdem ist noch folgendes zu beachten:

  • Module, die mit einer ungenügenden Note oder mit «nicht bestanden» bewertet worden sind, gelten als Fehlversuche und werden daher nicht bei den Studienprogrammnoten und der Gesamtnote berücksichtigt, siehe «Wegleitung fürs Studium“ Kapitel 6.3. «Abschlussdokumente».
  • Module werden in chronologischer Reihenfolge der Absolvierung für die Studienprogrammnoten berücksichtigt. Das heisst, dass die Wiederholung eines bereits bestandenen oder positiv bewerteten Wahlpflicht- oder Pflichtmoduls nicht zur Verbesserung der Note führen kann. Ebenso werden nach Erreichen aller Bestehensvoraussetzungen «überschüssige» Module nicht mehr in die Studienprogrammnote einfliessen.

Ich möchte mich zum Abschluss anmelden, aber in meiner Leistungsübersicht scheinen gewisse Studienleistungen (bestandene Module) nicht aufgelistet zu werden. Hilfe!

Bei gewissen Fächerkombinationen kann es vorkommen, dass einzelne Studienleistungen entweder dem Haupt- oder dem Nebenfach zugewiesen werden können. Diese Zuweisung muss durch die Studierenden selbst im Studienportal geschehen. Die entsprechenden Studienleistungen erscheinen im Studienportal unter dem Reiter «Mehrfach aufgeführte Leistungen» und können dort wie gewünscht zugewiesen werden und erscheinen anschliessend in der Leistungsübersicht.