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Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium erfolgt immer sur dossier. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Zwingend müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Professuren (für Haupt- und Zweitbetreuungen)
Privatdozierende (nur für Zweitbetreuungen)
Zur Finanzierung von Doktoratsprojekten schreibt das ISEK – Populäre Kulturen regelmässig freie Stellen als wissenschaftliche Assistent:in oder Projektmitarbeiter:in aus. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den UZH-Seiten zur Förderung für Doktorierende.
Eine kumulative Dissertation ist nicht vorgesehen.
Ja, Doktorierenden müssen an der UZH während der gesamten Dauer des Doktorats eingeschrieben sein. Es fallen Einschreibe- und Semestergebühren an. Eine Übersicht finden Sie auf der UZH-Seite Gebühren und Beiträge für das Studium.
Die maximale Dauer des Doktorats beträgt sechs Jahre. Dies gilt auch, wenn das Doktorat in Teilzeit absolviert wird. Die Frist beginnt mit der Zulassung zum Doktorat und endet mit der Verleihung des Doktorgrads.
Die Philosophische Fakultät verleiht nach erfolgreichem Abschluss den Titel einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie. Der Titel lautet «Dr. phil.», in englischer Übersetzung «PhD».