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ISEK - Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft Populäre Kulturen

FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Doktoratsstudium beginnen zu können?

Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium erfolgt immer sur dossier. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Zwingend müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Abgeschossenes Masterstudium an einer staatlich anerkannten Universität in Empirischer Kulturwissenschaft, Europäischer Ethnologie, Kulturanthropologie oder in einem nah verwandten Fachgebiet mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung. 
  2. Verbindliche schriftliche Zusage zweier promotionsberechtigter Dozent:innen zur Betreuung des Doktorats, welche die Vorgaben zur  Vorgaben zu Zusammensetzung der Betreuungskommission erfüllen. Die Person, welche die Hauptbetreuung übernimmt, muss Fakultätsmitglied sein. Die Zweitbetreuung können weitere promotionsberechtigte Dozierende auch anderer Universitäten übernehmen.

Welche Dozent:innen am ISEK – Populäre Kulturen sind promotionsberechtigt?

Professuren (für Haupt- und Zweitbetreuungen)

  • Prof. Dr. Silvy Chakkalakal (Fakultätsmitglied)
  • Prof. Dr. Moritz Ege (Fakultätsmitglied)
  • Prof. Dr. Christine Lötscher (Fakultätsmitglied)
  • Prof. Dr. Bernhard Tschofen (Fakultätsmitglied)

Privatdozierende (nur für Zweitbetreuungen)

  • PD Dr. Stefan Groth (Privatdozent)
  • Prof. Dr. Gabriela Muri (Titularprofessorin/Privatdozentin)
  • PD Dr. Stefanie Samida (Privatdozentin)
  • PD Dr. Malte Völk (Privatdozent)

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Zur Finanzierung von Doktoratsprojekten schreibt das ISEK – Populäre Kulturen regelmässig freie Stellen als wissenschaftliche Assistent:in oder Projektmitarbeiter:in aus. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den UZH-Seiten zur Förderung für Doktorierende.

Ist eine kumulative Dissertation erlaubt?

Eine kumulative Dissertation ist nicht vorgesehen.

Muss ich als Doktorand:in eingeschrieben sein?

Ja, Doktorierenden müssen an der UZH während der gesamten Dauer des Doktorats eingeschrieben sein. Es fallen Einschreibe- und Semestergebühren an. Eine Übersicht finden Sie auf der UZH-Seite Gebühren und Beiträge für das Studium.

Gibt es eine zeitliche Beschränkung des Doktoratsstudiums?

Die maximale Dauer des Doktorats beträgt sechs Jahre. Dies gilt auch, wenn das Doktorat in Teilzeit absolviert wird. Die Frist beginnt mit der Zulassung zum Doktorat und endet mit der Verleihung des Doktorgrads.

Welchen Titel erwerbe ich mit dem Doktoratsstudium?

Die Philosophische Fakultät verleiht nach erfolgreichem Abschluss den Titel einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie. Der Titel lautet «Dr. phil.», in englischer Übersetzung «PhD».